Leistungsbereiche
Verkehrswertermittlung
Eine meiner Aufgabenschwerpunkte liegt darin, den Verkehrswert nach § 194 BauGB für ein unbebautes bzw. bebautes Grundstück zu schätzen. Der Verkehrswert hängt u. a. von folgenden Faktoren ab:
Marktgeschehen auf dem Grundstücks- und Immobilienmarkt
Zeitpunkt der Bewertung (Bewertungsstichtag)
Wertbeeinflussende Rechte und Belastungen (Dienstbarkeiten, Baulasten usw.)
Lage (Verkehrsanbindung, attraktive Wohn- und Geschäftslage sowie Umwelteinflüsse usw.)
Entwicklungszustand bei unbebauten Grundstücken
Planungsrechtliche Zulässigkeit im Sinne des Baurechts
baulicher Zustand, Gebäudeart, Ausstattung und Qualität, Baujahr usw. (bei bebauten Grundstücken).
Die oben genannten Faktoren sollen Ihnen einen kurzen Überblick über die Komplexität in der Immobilienwertermittlung vermitteln.
Gern übernehme ich die Verantwortung und bewerte Ihr (un)bebautes Grundstück.
Darüber hinaus gebe ich Ihnen einen transparenten Überblick über das Marktgeschehen in Ihrer Region.
Wohnflächenberechnung
Weiterhin biete ich Ihnen ein Aufmaß Ihrer Wohn- und Nutzfläche nach den Vorschriften der Wohnflächenverordnung (WoFlV) an. Alle Messungen erfolgen zerstörungsfrei.
Die Wohn- und Nutzfläche dient nicht nur als Berechnungsgrundlage für die Miethöhe, sondern auch zur Vermeidung finanzieller Nachteile aufgrund fehlerhafter Angaben im Mietvertrag.
Sollten Sie diesbezüglich Fragen haben, stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.
Bewertung von Rechten und Belastungen
In der Immobilienbewertung findet die Bewertung von Rechten und Belastungen dann Berücksichtigung, wenn dadurch die Nutzung des eigenen Grundstücks/Wohnhaus etc. eingeschränkt wird und diese im Grundbuch, Abt. II, lfd. Nr., dinglich gesichert sind. Recht und Belastungen können vielseitig.
Dazu zählen folgende typische Beispiele:
Leitungsrecht (Strom, Gas etc.)
Nießbrauchrecht
Wohnrecht
Nutzungsrecht
Erbbaurecht
Rückauflassungsvormerkung
Die Bewertung von Rechten und Belastungen erfolgt in der Regel im Rahmen der Verkehrswertermittlung nach § 194 BauGB und wird dort im Bereich der objektspezifischen Grundstücksmerkmale (boG) wertmäßig erfasst. Es ist jedoch möglich, lediglich die o. g. Rechte oder Belastungen unabhängig vom Verkehrswert zu ermitteln und auszuweisen. Wenn Sie dazu Fragen haben, helfe ich Ihnen gern weiter.
Beratung im Grundstücksverkehr des privaten Bereichs
Darüber hinaus bin ich seit über 10 Jahren im Grundstücksverkehr einer öffentlichen Einrichtung tätig.
Dieser Aufgabenbereich ist vielseitig und umfasst u. a. nachfolgende Tätigkeiten:
Beratung von Anliegen im Grundstücksverkehr (Überbauung, Einfriedung, Arrondierung etc.)
Führen von Vertragsverhandlungen
Abschluss notarieller Kaufverträge jeglicher Art und deren Nachbetreuung bis zur Grundbucheintragung
Erbenrecherche (je nach Umfang, keine Erfolgsgarantie)
Löschung und Eintragung grundbuchlicher Belastungen
Sollten Sie Fragen hinsichtlich einer der oben beschriebenen Tätigkeiten haben, stehe ich Ihnen gern zur Verfügung. Gern übernehme ich die Verantwortung dafür, Ihren Verkauf/Kauf von der Vertragsverhandlung bis zur Grundbucheintragung zu betreuen. Bitte beachten Sie, dass meine Beratungsleistung keine Rechtsberatung ersetzt, sondern vielmehr einen außergerichtlichen lösungsorientierten Ansatz betrachtet.